Kfz-Haftpflichtversicherung
Um einen individuellen Vergleich zu erhalten, können Sie mit dem Kfz-Versicherungstarifrechner die Kfz-Haftpflichtversicherung ganz nach Ihren Vorgaben erstellen. Der Tarifrechner ermöglicht es Ihnen auch, mit nur wenigen Schritten persönlich auf Ihr Automobil angepasste günstige Versicherungsangebote mit Kaskoversicherungen zu finden!
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Die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung – ein Muss, um sein Auto im öffentlichen Autoverkehr fahren zu dürfen!
Wer sein Kraftfahrzeug trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und einen Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Darüber hinaus muss man selbstverständlich auch mit einer Bestrafung für die nicht vorhandene Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen, zusätzlich die eigene wirtschaftliche Existenz zerstören. Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen beispielsweise über unseren Versicherungsrechner-Kfz ist also in keiner Weise zu versäumen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr verschuldet.
Hierbei kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflicht für Ihr Auto bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird dagegen z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Ein Unfallgegner muss einen Teilbereich der Kosten selbst bezahlen und die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kfz-Kaskoversicherung, kann ein Teil der Aufwendung von dieser Auto-Versicherung übernommen werden.
Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kfz-Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Mio. EURO bei Schäden am Vermögen und eine Obergrenze von 7,5 Millionen EURO bei Personenschäden (pro Person) vor.
Die Schadenshöhe wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verschuldeten Schaden hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Gutachter zu bestellen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei unzähligen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Zahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.